zu vergeben: Euro 289.000,-

ein Feinmechaniker, eine Anästhesistin und ein Versicherungsmakler

Zu vergeben: Euro 289.000



Das Projekt


Das Umweltministerium hat 2012 für das Beweidungsprojekt im Selztal, von unterhalb Bechtolsheim bis Nieder-Olm, also in mehreren Naturschutzgebieten und im EU Vogelschutzgebiet Selztal mit der Kernzone NSG Hahnheimer Bruch, Euro 289.000,- der Kreisverwaltung Mainz-Bingen genehmigt.


Bereits im Antrag der Kreisverwaltung steht, daß Lauba die Beweidung mit ihren Hochland-Rindern nach wie vor durchführen soll, da sich das Projekt bereits entsprechend gut entwickelt hat. In Teilbereichen sollte jedoch eine Verbesserung der ehrenamtlichen Bewirtschaftung erfolgen sowie bestimmte Pflege- und Artenschutzmaßnahmen unterstützen werden.


Gleichzeitig sollten bisher noch nicht beweidete Flächen zur Beweidung erschlossen werden, damit zukünftig Pflegemaßnahmen durchgeführt werden können und weiteres Spritzen und Düngen dort (wie gefordert) unterbleibt.



An wesentlichen Maßnahmen waren geplant


  • Entbuschung von Zaunschneisen zum Zaunbau

  • Zaunbau (alle Flächen des Selzverbandes und andere Flächen der Öffentlichen Hand)

  • Behelfsbrücke zur Verbindung von Beweidungsflächen, die nicht erreicht werden können

  • 2 Fanggatter zur effektiven veterinärgeforderten Blutuntersuchung

  • Kopfweidenschnitt der alten, tw. Jahrhunderte alten Bäume

  • Schilfmahd zu Stabilisierung bzw. Förderung der seltenen Vogelarten

  • 2 Brunnen in den Winterquartieren der Tiere zur unabhängigen Wasserversorgung

  • 2 Überwachungsanhänger mit Zaunalarm u.dgl. um die Rinder zu überwachen

  • 2 Erschließungswege für die Winterquartiere zum Befahren auch bei schlechter Witterung


Die Bewilligung der Gelder fand 2013 statt.



Die Ausschreibung und Beauftragung


Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat das Beweidungsprojekt weder selbst durchführt noch ein entsprechend fachlich qualifiziertes Planungsbüro beauftragt. Stattdessen wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Nabu Ortsgruppe Oppenheim (nun Rhein-Selz) geschlossen.

Die Nabu Ortsgruppe ist kein eingetragener Verein, sondern lediglich ein Zusammenschluß von Privatpersonen unter der Firmung Nabu. Rechtlich haftend wäre nicht nur der Geschäftsführende Vorstand sondern alle Mitglieder zudem sind Privatpersonen kein ordnungsgemäßer Geschäftspartner für die Verteilung Öffentlicher Gelder.


Der Vorstand des Nabu Rlp., der auch den Ortsgruppen per Satzung weisungsbefugt ist, wußte nicht nur von der Vorgehensweise, sondern der damalige Vorsitzende Schuch des Nabu Rlp. e.V. hat die Arbeiten im Wesentlichen geleitet, bzw. leitet sie wie bei anderen Beweidungsprojekten des Nabu und der Nabu Agrar und Umwelt GmbH nach wie vor.


Der wesentliche Kostenfaktor war die Erschließung und der Bau von 16 km Zäunen, und dies war auch der Punkt, den Schuch forciert hat. Hierfür hat er die Ausschreibungsunterlagen des Beweidungsprojekt Schmittenhöhe Koblenz zur Verfügung gestellt. (Zaunbau hier auch die Firma ZaunQ Gera ebenso Reichenbachtal/Kusel, nun auch Saarburg, Betreuung Schuch).


Die Ausschreibungen für andere Teilbereiche des Projekts wurden nur wenig bis gar nicht vorangetrieben. In einigen Fällen wurden sie zwar ausgeschrieben, jedoch ohne weitere Begründung nicht beauftragt. Obwohl es bei dem Beweidungsprojekt um die Pflege- und Entwicklung der Naturschutzgebiete und des EU Vogelschutzgebietes geht, sieht der Nabu keine Notwendigkeit der Durchführung der Maßnahmen. Als Beispiel sei hier die für den Vogelschutz entscheidende Schilfmahd genannt.


Für die Schilfmahd im Hahnheimer Bruch wurde nach Aussage von der neuen Vorsitzenden der Ortsgruppe, Frau Dr. Geiger, niemand gefunden – und dies, obwohl die Firma Lauba das entsprechende Equipment besitzt und ihre Dienste angeboten hat.


Um den Schutz gefährdeter Vogelarten in der Kernzone des Vogelschutzgebietes zu gewährleisten, ist die Schilfmahd eine extrem wichtige Maßnahme. Das Schilf auf die Fläche des Jahres 2010 also ungefähr die Wiesengröße bis an den Ölgraben zurückzudrängen, wäre dringend notwendig.


Ein dem Naturschutz förderlicher Zustand wäre 1/3 Altschilf, 1/3 Seggenried und 1/3 flache Wiesen (zu erreichen durch Mahd oder Beweidung), die bis ca. Mitte Sommer flach überstaut sind. Entscheidend hierbei ist auch, dass die vorhandenen Wasserflächen nicht komplett mit Schilf „umzingelt“ sind, da Schilf bei 4m Höhe diese Wasserflächen wie eine Barriere umschließt. Es sollte mindestens eine Hälfte dieser flachen Gewässer im Hahnheimer Bruch offen zu den Wiesenflächen oder zumindest den niedriegeren Seggenröhrichten (ca. 80cm Bewuchshöhe) sein.


Dies ist nötig, da Gänse ebenso wie die Limikolen einerseits ein Rückzugs- und Brutgebiet im Altschilf bewohnen, andererseits zu den flach gehaltenen Weideflächen der Wiesen zur Nahrungssuche schwimmen oder laufen möchten. Im Frühjahr bis Sommer länger überstaute Wiesenflächen sind durch Absterben des Grases vegetationsfrei. Dadurch werden sie zu wertvollen Schlammflächen und stehen den Limikolen zur Nahrungssuche, aber auch als Brutraum zur Verfügung. Als Beispiel ist hier der Kiebitz zu nennen, der 4 getarnte Eier nur auf offenen Schlammflächen legen will. Derzeit gibt es ca. 4 Brutpaare im NSG, die jedoch auf das deutlich schlechtere Brutbiotop der Ackerflächen ausweichen müssen. Hier sind die Jungvögel durch Spritzmittel oder Überfahren extrem gefährdet und können zudem die Schlammflächen wegen Hecken, tiefem Wasser usw. nicht erreichen, da sie noch nicht fliegen können.


Die Vielfalt und auch die Bewirtschaftung der Kernzonenflächen ist von entscheidender Bedeutung.

(Bei Nichtbewirtschaftung sind die wertgebenden Vogelarten innerhalb 1-2 Jahren verschwunden, wie das unterhalb Stadecken nach Abzug unserer Rinder wegen eines Jägerdutzfreundes von Exlandrat Schick stattfand, siehe Gutachten Folz unter unserer hp)



Die Durchführung der geplanten Maßnahmen


Zu den Maßnahmen ist zusammenfassend zu sagen, dass lediglich der Kopfweidenschnitt ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. Eine weitere nötige Pflege zum Erhalt der Kopfweiden, d.h. auch die Pflege der Flächen um die Kopfweiden herum, die das Verbuschen der nicht durch Beweidung offen gehaltenen Flächen verhindert, wird vom Nabu offensichtlich nicht als notwendig angesehen. Beweidungszäune zur Bewirtschaftung der Flächen um die Kopfweiden fehlen nach wie vor in vielen Teilbereichen.



Zaunbau


Der größte Posten des Beweidungsprojektes war der Zaunbau. Die Ausschreibung hierfür fand zunächst ausschließlich auf der Homepage des Nabu Oppenheim statt und wurde später automatisch durch den Bundesanzeiger übernommen. Normalerweise hätte dies bei der veranschlagten Summe im sechsstelligen Bereich zumindest beim Bundesanzeiger oder gar auf EU Ebene veröffentlicht werden müssen. (und nicht durch deren Suchalgorithmus im Nachhinein).

https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_2/8203/VOB_A_2016_Abschnitt_1_BAnz._01.07.2016.pdf


Es haben sich lediglich 3 Firmen zum Zaunbau beworben. Obwohl ein um Euro 18.000,- günstigeres Angebote vorlag, wurde die Firma ZaunQ aus Gera vom Nabu für Euro 96.000,- beauftragt. Dies wurde damit begründet, dass sie die in der Ausschreibung verlangten Zaunpfosten bereitstellen könne und zur fristgerechten Durchführung der Arbeiten in der Lage sei.

Die Firma ZaunQ war, wie bereits erwähnt und auch nach dem Disaster im Selztal auch bei anderen Beweidungsprojekten des Nabu in Rheinland-Pfalz für den Zaunbau verantwortlich.


Die Zäune hätten bis zum 6.12.2014 auf allen Flächen fertiggestellt werden müssen. In Teilbereichen hätten hierfür vorab Zaunschneisen entbuscht werden müssen. Diese Maßnahmen waren aufgrund des geringen Umfangs beschränkt ausgeschrieben, wurden jedoch vom Nabu nicht beauftragt obwohl Angebote vorhanden waren.


Bereits im Oktober 2014 hat die Firma ZaunQ ihre Arbeiten im Selztal eingestellt, ohne die Arbeiten dort zu ende geführt zu haben. Stattdessen hat ZaunQ im Reichenbachtal bei Kusel im Rahmen eines neuen Beweidungsprojektes des Nabu Arbeiten aufgenommen. Im Selztal hinterlassen hat die Firma keine einzige ordnungsgemäß umzäunte Fläche, sondern ein Konglomerat aus unfachmännisch und in minderwertiger Qualität ausgeführten Zaunkonstruktionen.


Stellenweise wurden alte Umzäunungen von den Selztalrindern zerstört und dort lediglich Pfosten gesetzt, jedoch weder Isolatoren noch Drähte oder dergleichen verbaut. Lauba musste diese Zaunabschnitte auf eigene Kosten erneuern, um die für den Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt wichtige Beweidung der Gebiete gewährleisten zu können.


Eine „Abnahme“ dieser Zäune fand durch den Nabu und Kreisverwaltung statt, sonst hätten keine Auszahlungen stattfinden können. Die Gelder wurden trotz mehrfacher schriftlicher Hinweise an den Nabu und an die Kreisverwaltung ausgezahlt. Laut Auskunftsanfrage per Landestransparenzgesetz wurden die Zäune „weitgehend“ fertiggestellt.

Ausgezahlt wurden Euro 64.680,- an ZaunQ, (bei einer Umrechnung von Euro 96.000,- für 16km wären dies Euro 6.000,- pro Kilometer wären also ca. 10km fertigzustellen).


Für die mangelhafte Arbeit sei hier z.B. der Bereich oberhalb von Friesenheim genannt: Hier stehen kilometerweit legdiglich die falschen Zaunpfosten ohne weitere geforderte Ausrüstung.


Außerdem entspricht die Qualität der verbauten Ware nicht ansatzweise der rechtsverbindlichen Ausschreibung:

  • 80% der Streckenpfosten sind deutlich zu dünn (ca. 1/5 weniger Durchmesser)

  • 100% der Eck- und Umlenkpfosten sind ebenfalls deutlich zu dünn (tw. 1/3)

  • das Material war nicht wie gefordert getrocknet und ist stellenweise deswegen gerissen

  • zudem besteht der Verdacht, dass es sich nicht um teure und haltbare Robinie handelt, da Pfosten aus Robinienholz normalerweise auch nach Jahrzehnten im Boden nicht verrottet, einzelne Pfosten jedoch bereits stark verrottet sind

    sämtliche aufwendigeren Handarbeiten fehlen komplett

  • die Verstrebungen der Eck- und Spannpfosten fehlen

  • der verarbeitete Draht ist nicht hochwertiger und korrosionsgeschützterer Zink-Aluminiumdraht, sondern Stahldraht

  • Draht und Isolatoren fehlen über mehrere Kilometer

  • stabile Holzweidezauntore fehlen

  • Porzellanisolatoren und Umlenkungen sind nur in wenigen Bereichen vorhanden

  • Warnschilder „Elektrozaun“ sind nur auf einer Fläche vorhanden

  • der Abstand zur Geländeoberkante ist in vielen Bereichen falsch (kleinere Rinder können ausbrechen)

  • Grenzabstände sind falsch (tw. wurde der Zaun mitten auf den Weg gebaut und wieder abgebaut, die Löcher sind nach wie vor vorhanden und eine Gefahr für Spaziergänger)

  • Grenzabstände sind zu weit, die Flächen zwischen Weg und Zaun zu groß und müßte maschinell gepflegt werden, Pfostenabstand in Bereichen falsch

  • wesentliche Beweidungsflächen (auch der Hahnheimer Bruch) sind nicht eingezäunt

  • der Flächenabschluß zum Gewässer ist nicht ordnungsgemäß durchgeführt

  • einfache Federstahldrähte als Tor sind, bis auf eine Fläche, nicht vorhanden, Rinder können hier ausbrechen

  • es wurde kein spezieller Federstahldraht als Tor eingesetzt wurde, sind lediglich kurze Stahlfederspanner vorhanden



Offene Fragen


Ist keine Kontrollinstanz in der Lage zu erkennen, dass hier mangelhaft gearbeitet wurde?, oder ist es bewußt nicht gewollt näher die Verausgabung Öffentlicher Gelder zu kontrollieren.

Wie sollen nach vier Jahren noch Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegen ZaunQ wahrgenommen werden, zumal die Arbeiten vom Nabu als ordnungsgemäß ausgeführt abgenommen wurden?


Ausbezahlt wurde die Firma ZaunQ, als ob die Zäune ordnungsgemäß errichtet, also genau nach Ausschreibung ausgeführt und auch komplett vollendet worden wären.

 



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