Chronologie Nabu 2012 bis heute im Selztal

zum Thema Zaunbau oder wie lange der Nabu schon am Beweidungsprojekt "plant", seit 2012 bis heute

 

Auszüge


Pachtvertrag zwischen Selzverband (Kreisverwaltung) und Nabu 20.11.2012// 09.12.2012


§5 Nutzung der Grundstücke

(1) Die Grundstücke werden vom Pächter ausschließlich für das nach den Vorbemerkungen geplante Beweidungsprojekt benutzt. Dazu werden sie vom Pächter mit einem Zaun umgeben. Die Kosten für die Anbringung des Zaunes sollen durch eine Projektförderung des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz oder durch eine landwirtschaftliche Förderung finanziert werden.


§6 Abschlussbestimmungen

(1) Der Nabu wird beim Land einen Förderantrag stellen für den Bau eines professionellen Weidezaunes…





Nachtrag zum Pachvertrag vom 20.11.2012, 28.04.2015, Selzverband (Kreisverwaltung) und Nabu

2. … Ein Grünlandumbruch ist untersagt.

5. … Auch ein Unterpächter hat die Auflagen des Verpächters zu erfüllen. Dies ist im Unterpachtvetrag sicherzustellen





Unterpachtvertrag Nabu und „Landwirt“ (Name bekannt) 26.05.2015

1. Pachtgegenstand

Nr. 3-6 Undenheim/Weinolsheim… „Beweidung“

gesamt 87.806qm, also 8,7 Hektar sollen seit 2015 durch Nabu bzw. seinem Unterpächter beweidet werden.

Auf den Flächen wurde von dem Unterpächter bis heute keine Beweiung durchgeführt. Stattdessen wurden mind. ein Teil der Fläche jährlich mit Mineraldünger gedüngt.


3. Pachtzins und Zahlungsansprüche

„… ohne Vereinbarung eines Pachtzinses. Als Gegenleistung erfüllt der Unterpächter die unter Naturschutzgesichtspunkten unter Ziff. 4 vereinbarten Nutzungsauflagen.“


4. Auflagen

a) „Die Nutzung erfolgt als Grünland“ nicht erfüllt, im Kataster nach wie vor ein Großteil der Flächen als „Acker“ eingetragen


b) „Bei den zur Mähnutzung vorgesehenen Parzellen erfolgt die Mahd nach dem 15. Juni“, nur mit Ausnahmegenehigung früher, Mahd in der Regel früher


c) „Die zur Beweidung vorgesehenen Parzellen sollen zu einem offenen bzw. halboffenen Charakter entwickelt werden.“, stattdessen sind sie monotones Intensivgrünland


e) „Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die Nagerbekämpfung sind auf allen Flächen nicht zulässig.“

Die Flächen werden nach wie vor mineralisch gedüngt ohne daß der Selzverband/Kreisverwaltung diesen Verstoß ahndet




Antrag Kreisverwaltung Mainz-Bingen an Umweltministerium 16.09.2013

Projekt zur Umsetzung landespflegerischer Aufwertungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura2000-Gebieten an der Selz zwischen Undenheim und Nieder-Olm Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms



Gewährung durch das Umweltministerium 21.03.2014


Ersatzzahlungsprojekt (EMA) nach § 15 Abs. 6 BNatschG zur Umsetzung landespflegerischer Aufwertungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura2000-Gebieten an der Selz zwischen Udenheim und Nieder-OlmProjektNr.: M107" (Rechtschreibfehler mitzitiert)

Summe Förderung: Euro 289.000,00

unter anderem

„1.14 Bei der Errichtung fester Zaunanlagen wird zur Förderung totholzebwohnender Insektenarten die Verwendung von Pfählen aus Eichenspaltholz empfohlen. Die Zäunung soll möglichst großräumig entlang der grenze des Gesamtgebietes erfolgen, eine weitere Untergliederung ist nur bei unabweisbarer Notwendigkeit oder aus Naturschutzgründen zulässig“





Geschäftsbesorgungsvertrag Kreisverwaltung/Nabu 2014

Nabu: Öffentliche Ausschreibung

02.09.2014 Eröffnungstermin

Baumaßnahme „Herstellung eines Weide-Festzaunes moderner Bauart

Ausführungszeitraum: 22.09.2014 bis 06.12.14“

ca. 16 Kilometer Zaunbau





Auskunft nach Landestransparenzgesetz Frau Bill-Prasuhn, Kreisverwaltung

„Die Firma ZaunQ hat bisher 64.680,55 € für den Zaunbau erhalten.“

„Der erste Bauabschnitt Nieder-Olm-Sörgenloch wurde weitgehend fertiggestellt, 2 Abschlagszahlungen in o.g. Höhe wurden beglichen.“

„Eine Schlussabnahme ist noch nicht erfolgt, es gibt daher auch noch keine Bewertung hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung.“





seit Oktober 2014 bis heute

keine Fläche ordnungsgemäß eingezäunt

bezahlt wurde jedoch hochpreisig nach Ausschreibung, trotz mangelhafter Ware und Ausführung, die nicht der Ausschreibung entspricht